Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1 Make Water Your Friend – Jörn von Grabe verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung bzw. -beratung individuell zu betreuen und zu beraten.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung und -beratung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainingsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 2 Training, Trainingspläne, Schwimm-Videoanalyse und Leistungsdiagnostik

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 55 Minuten. Hiervon abweichende Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort der Trainingseinheiten werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3. Die Erstellung von Trainingsplänen basiert auf den Angaben des Klienten bezüglich seiner/ihrer bisherigen sportlichen Aktivitäten/Erfahrungen und der gemeinsamen Abstimmung der sportlichen Ziele innerhalb eines definierten Zeitraums. Die Trainingsplanerstellung umfasst jeweils einen Zeitraum von vier Wochen und wird, je nach Wunsch des Klienten, fernmündlich, per Email oder per spezieller Software (z.B. SportTracks) übermittelt. Der Klient verpflichtet sich, die für die Erstellung der Trainingsplanung erforderlichen Trainingsdaten an Make Water Your Friend – Jörn von Grabe jeweils vorab elektronisch zu übermitteln.

2.4. Die Schwimm-Videoanalyse umfasst die Videoaufnahme aus den Perspektiven seitlich, oben, vorne, hinten (alles über Wasser) und seitlich, vorne und hinten (alles unter Wasser) über jeweils etwa 25 m (je nach Poollänge). Die Videoaufnahmen werden zu einem Gesamtfilm zusammengeschnitten und dem Klienten elektronisch (z.B. über DropBox) oder per Datenstick übermittelt. Während eines zweiten Termins werden die Videos besprochen. Dieser Termin kann entweder fernmündlich oder persönlich erfolgen.

2.5. Die Durchführung einer Leistungsdiagnostik kann auf dem Rennrad oder auf dem Laufband durchgeführt werden und erfolgt als spiro-ergometrischer Stufentest mit 3-Minuten Stufen bis zur Ausbelastung. Es werden die erste und die zweite ventilatorische Schwelle (entspricht der individuellen aeroben und der individuellen anaeroben Schwelle), die maximale Sauerstoffaufnahme VO2max und das maximale Atemvolumen bestimmt. Aus den Daten werden Empfehlungen für die individuellen Trainingsbereiche abgeleitet. Wird die Trainingsplanung dazu gebucht, basieren die Trainingspläne auf den Daten der Leistungsdiagnostik. Wiederholte Messungen dienen der Dokumentation des Trainingsfortschritts und dem Feinschliff der Trainingsplanung.

2.6 Der Beginn sowohl des Trainings, der Trainingsplanung, der Videoanalyse als auch der Leistungsdiagnostik ist nur nach einer obligatorischen Anamnese durch Make Water Your Friend – Jörn von Grabe möglich.

§ 3 Sonstige Leistungen

3.1 Make Water Your Friend – Jörn von Grabe steht seinen Klienten generell zu jeder Tageszeit im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Make Water Your Friend – Jörn von Grabe, da es zum Zeitpunkt einer Terminwahrnehmung zur verzögerten Beantwortung eines versuchten Telefonanrufs bzw. einer gesendeten E-Mail kommen kann.

§ 4 Haftung

4.1 Make Water Your Friend – Jörn von Grabe schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung wird hiermit vom Klienten für die in 4.1 genannten Arten der Pflichtverletzung akzeptiert und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Make Water Your Friend – Jörn von Grabe haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Make Water Your Friend – Jörn von Grabe vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Make Water Your Friend – Jörn von Grabe übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings, der Trainingsplanung, der Videoaufnahmen oder der Leistungsdiagnostik auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4.6 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes und seiner Sporttauglichkeit versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer unmittelbar mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

4.7 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheits- und Trainingszustand und zu den Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Im Falle von persönlich betreuten Trainingseinheiten (z.B. Schwimmtechniktraining, Geräte-Fitnesstraining), erhält der Kunde nach Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs, spätestens jedoch nach Absolvierung von zehn Trainingseinheiten oder am Ende des Quartals, eine Rechnung. Die Abrechnung für die Erstellung von Trainingsplänen erfolgt monatlich jeweils im Anschluss an die absolvierte Trainingszeit. Sowohl Videoanalysen als auch Leistungsdiagnostiken oder Bestimmungen des Grundumsatzes durch Spiroergometrie werden nach der abschließenden Besprechung abgerechnet. Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb 14 Tage nach Erhalt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto von Make Water Your Friend – Jörn von Grabe. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

5.2 Das Honorar ist dem Abschnitt Honorar zu entnehmen und wird ggf. zusätzlich via Unterschrift einer Trainingsvereinbarung von beiden Vertragspartnern schriftlich vor Beginn der Leistungsausführung festgehalten. Make Water Your Friend – Jörn von Grabe behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.3 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:

Commerzbank IBAN: DE56 7004 0045 0500 1987 00 BIC: COBADEFFXXX

Kontoinhaber: Make Water Your Friend – Jörn von Grabe

5.4 Bei Barzahlung wird dies dem Kunden vor Ort schriftlich bestätigt. Außerdem wird eine Rechnung ausgestellt, auf der die Barzahlung vermerkt ist.

§ 6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

§ 7 Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

§ 8 Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Make Water Your Friend – Jörn von Grabe können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Make Water Your Friend – Jörn von Grabe gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die Bestimmungen der EU – DSGVO werden eingehalten.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Make Water Your Friend – Jörn von Grabe Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Make Water Your Friend – Jörn von Grabe hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings -und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie mündliche Zusagen, Telefon oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird München, Bayern vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2019